1. Leistungsbeschreibung 
Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung von einer Ferienwohnung / Tinyhouse durch 
Jeanette und Thomas Wenskat, 5 impasse des charmes, 57230 Baerenthal (nachfolgend der Vermieter).

2. Abschluss des Mietvertrags 
Die Reservierung kann telefonisch oder Email erfolgen. Der Mietvertrag wird mit dem Eingang der vom Mieter gesendeten Buchungsanfrage beim Vermieter und dessen Bestätigung sowie nach Bezahlung gemäß Punkt 3 verbindlich. 

3. Bezahlung: 

Anzahlung: 50% des Gesamtbetrages bei Buchung
Restbetrag spätestens zwei Woche vor der Anreise.
Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag sofort zu zahlen.

Bankverbindung Frankreich: Credit Mutuel
IBAN: FR761027 8056 3000 0281 0894 038
BIC: CMCIFR2A

4. Kaution:
Es ist eine Bar-Kaution in Höhe von 300 EUR bei Anreise zu hinterlegen und wird bei Abreise nach erfolgter Endabnahme ohne Mängel erstattet.

5. Nebenkosten:  Entstandene Nebenkosten (Strom, Wasser) sind im Mietpreis enthalten.

6. Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück werden folgende Kosten berechnet:
Bis 50 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Gesamtpreises
49 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises
ab 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtpreises

Der Rücktritt ist schriftlich zu erfolgen per Brief (Poststempel) oder per Mail.

Gelingt es dem Vermieter einen Ersatzmieter zu finden, wird die Höhe der Rücktrittskosten auf die Kosten für einen eventuellen Preisnachlass für den Ersatzmieter begrenzt. 

Bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung bleibt der Mieter zur vollen Bezahlung verpflichtet. Bei früherer Abreise bzw. späterer Anreise hat der Mieter keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.

Dies ist auch der Fall, wenn der Mieter unverschuldet an der Inanspruchnahme unserer Leistung gehindert wird (z.B. durch Krankheit). Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


7. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt etc.) vom Vertrag zurücktreten, wenn diese die Durchführung des Mietverhältnisses erheblich erschweren. Eingezahlte Beträge werden unter Abzug bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet. Wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, insbesondere im Fall einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjekts oder wenn der Mieter die Zahlungstermine nicht fristgerecht einhält, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. 


8. Haftung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen Mängeln kann nur verlangt werden, wenn der Vermieter diese wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönlichen Gegenstände des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle/Verletzungen durch/bei mitgebrachten Pferden und Hunden.

9. Beanstandungen 
Sollten beim Bezug oder während der Mietdauer Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter dazu verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich zu melden. 

10. Pflichten des Mieters 
Der Mieter verpflichtet sich, die Reservierung- und Zahlungsmodalitäten einzuhalten. Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Dem Vermieter ist das Recht vorbehalten, überzählige Personen auszuweisen. Eine Weitervermittlung ist nicht gestattet. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Anzahl, Art und Größe sind anzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Beschädigte Einrichtungsgegenstände sind dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Die Hausregeln sind einzuhalten.

Es ist ausdrücklich untersagt, Zelte oder Campingwagen auf dem Grundstück aufzustellen.
Ankunft ist zwischen 15 und 18 Uhr, oder nach Vereinbarung. Abreise ist bis 10 Uhr, oder nach Vereinbarung.  An- und Abreise erfolgen auf  eigene Verantwortung.

Der Mieter bestätigt mit seiner Buchung dass mitgebrachte Pferde und Hunde frei von ansteckenden Krankheiten und Haftpflichtversichert sind! Der Equidenpass des Pferdes und/oder der Impfausweis des Hundes sind bei Anreise vorzulegen.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Einreise von Hunden und Pferden nach Frankreich. Für deren Erfüllung ist der Mieter selbst verantwortlich.

11. Versicherung:
Im Mietpreis ist keine Reise-Rücktritts/Abbruch-Versicherung enthalten, deren Abschluss ist jedoch dringend zu empfehlen. 

12. Wlan Nutzung
Siehe u.g. Nutzungsvereinbarung


13. Allgemeines 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

Regelungslücken sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu schließen.  Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

Ergänzung:

Aus Haftungsgründen können wir leider nur Gäste ab 14 Jahre annehmen!

Das BaerBnB wird von März bis Oktober einschließlich vermietet. Keine Vermietung im Winter. Die Hausregeln sind zu beachten

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu

ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.